Der HZV-Hundeführerschein

Hundeführerschein – Der Nachweis für verantwortungsvolle Hundehaltung

Der HZV-Hundeführerschein richtet sich an alle Hundebesitzer, die ihre Kenntnisse über die Haltung und Erziehung von Hunden vertiefen und gleichzeitig einen offiziellen Nachweis über die Fähigkeiten ihres Hundes erlangen möchten. Der Hundeführerschein ist nicht nur eine wertvolle Qualifikation, sondern auch ein Zeichen für verantwortungsvolle Hundehaltung und ein harmonisches Miteinander in der Gesellschaft.

Der Hundeführerschein ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Er beinhaltet eine praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich ist ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Im theoretischen Teil sind unter anderem grundlegende Kenntnisse zu Hundeerziehung und -verhalten zu belegen.

Der HZV-Hundeführerschein beinhaltet die drei Bereiche:

  • Sachkunde des Hundehalters

  • Gehorsam des Hundes

  • Sozialverträglichkeit des Hundes

Sachkunde des Hundehalters:

Im Rahmen unserer Vorbereitungskurse wird den Teilnehmern umfangreiches Wissen über Hunde und Hundehaltung vermittelt. Hierzu wird in den Unterrichtsstunden der Lernstoff vermittelt und vertieft. Im Vordergrund steht nicht das umfangreiche Fachwissen, sondern die Vermittlung von theoretischen Grundkenntnissen, die für die Haltung, den Umgang und die Ausbildung von Hunden notwendig sind.

Den einzelnen Teilnehmern werden im Rahmen des Vorbereitungskurses Grundkenntnisse aus dem Bereich der Hundehaltung vermittelt und eine entsprechende fachliche Beratung angeboten. Dies beginnt mit allgemeinen Informationen über Hunde und artgerechte Hundehaltung. Dazu zählen Hinweise, inwieweit eine Haltung in der Wohnung bzw. im Haus oder im Zwinger sinnvoll erscheint, Informationen über die Ernährung und Pflege und wie eine ausreichende Beschäftigung und Auslastung des Hundes gewährleistet werden kann.

Der Vorbereitungskurs soll den Teilnehmern auch grundlegende Kenntnisse über Rechte und Pflichten von Hundehaltern vermitteln. Hier werden u. a. die verschiedenen Hundeverordnungen der Bundesländer und Gemeinden, Gesetze und Urteile, Fragen zum Mietrecht, aber auch Haftungsfragen sowie Fragen zum Versicherungsschutz behandelt.

Die Erziehung des Hundes stellt einen Schwerpunkt der theoretischen Schulung dar, da das Verhalten des Mensch/Hund-Gespanns in der Öffentlichkeit maßgeblich von diesem Kriterium abhängt. Innerhalb dieses Themenkomplexes werden den Teilnehmern Informationen über das Wesen des Hundes, also sein Sozialverhalten, rassetypische Eigenschaften und die unterschiedlichen Entwicklungsphasen gegeben.

Das so erlangte Wissen wird am Prüfungstag im Rahmen einer schriftlichen Sachkundeprüfung durch einen neutralen Prüfer schriftlich abgefragt.

Die art- und tiergerechte Erziehung und Ausbildung des Hundes ist auch von der Verständigung zwischen Mensch und Hund bestimmt. Den Kursteilnehmern werden daher Kenntnisse über die Sinnesleistungen und die Körpersprache des Hundes vermittelt. Auf der Basis dieser Kenntnisse wird den Teilnehmern deutlich gemacht, wie dem Hund Ausbildungsinhalte in einer bestimmten Form, z. B. über Hör- und Sichtzeichen, zu vermitteln sind.

Ein weiteres Themengebiet der theoretischen Schulung widmet sich der Konditionierung und der Ausbildung. Hier werden den Teilnehmern tiergerechte Methoden aufgezeigt, die es ihnen ermöglichen, ihrem Hund eine praxisorientierte und solide Grundausbildung zu bieten. Diese Methoden werden dann im praktischen Teil des Vorbereitungskurses umgesetzt.

Zuletzt wird der Bereich der Ersten Hilfe beim Hund angesprochen, in dem Kenntnisse über Krankheitszeichen und Sofortmaßnahmen zur Versorgung von Verletzungen vermittelt werden.

Gehorsam des Hundes:

Hunde müssen erzogen sein und eine Grundausbildung haben. Sie müssen jederzeit durch den Hundeführer kontrollierbar sein – sie müssen gehorsam sein. Hierzu werden die wichtigsten Grundübungen im Rahmen des Vorbereitungskurses erarbeitet. Dies geschieht durch den Hundehalter, der unter fachmännischer Anleitung seinen Hund ausbildet. Hierbei steht nicht die exakte Ausführung der Übungen im Vordergrund, sondern die Erarbeitung einer engen vertrauensvollen Bindung zwischen Hundehalter und Hund, die dazu führt, dass der Hund in jeder Situation und an jedem Ort durch den Hundehalter kontrolliert werden kann. Der Gehorsam des Hundes wird im Rahmen einer Prüfung durch einen neutralen Prüfer bewertet.

Sozialverträglichkeit des Hundes:

Im Rahmen des Vorbereitungskurses wird auch auf ein angemessenes, rücksichtsvolles Auftreten des Hundehalters mit seinem Hund in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen Wert gelegt. Hierbei soll sich der Hund friedlich und sozialverträglich präsentieren und darf trotz großer Ablenkung und starker Belastung nicht unangemessen aggressiv reagieren; der Hund muss durch den Hundeführer kontrollierbar und jederzeit beherrschbar sein. Dieser Prüfungsteil hat eine zentrale Bedeutung: unangemessen und/oder unkontrollierbar aggressive sowie wenig frustrations- und stresstolerante Hunde können nicht bestehen.

Aufgrund dieser Übungen mit den strengen Anforderungen an den Hund sind wesentliche Elemente eines Verhaltens- bzw. Wesenstests abgedeckt. Erhebliche Defizite im Sozialverhalten und eine übersteigerte Aggressivität können in der Regel im Rahmen eines solchen Vorbereitungskurses nicht kompensiert werden. Die Überprüfung der Sozialverträglichkeit erfolgt durch einen neutralen Prüfer.

Voraussetzungen für Prüfungsteilnehmer:

a) Teilnehmer
Die Teilnehmer haben theoretisches Wissen über Hunde und Hundehaltung sowie über Verhaltensweisen von Hunden in einem schriftlichen Test (Sachkundeprüfung) nachzuweisen.

Es ist möglich, dass zwei Teilnehmer mit dem gleichen Hund jeweils die vollständige Prüfung ablegen. Ein Hundeführer darf an einer Prüfung zum HZV-Hundeführerschein nicht mehr als zwei Hunde vorführen. Der Prüfungsleiter darf keinen Hund vorführen und auch keine sonstigen Aufgaben übernehmen.

b) Zulassung der Hunde zur Prüfung
Rassehunde und Mischlinge aller Größen sind zur Prüfung grundsätzlich zugelassen. Das Mindestalter der Hunde muss acht Monate betragen. Kranke oder verletzte Hunde können durch den Prüfungsleiter oder den Prüfer von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Hunde müssen während der Prüfung mit handelsüblichen Leder-, Kunststoff- oder Kettenhalsbändern mit Würgestopp oder Brustgeschirr vorgeführt werden. Läufige Hündinnen dürfen an der Prüfung zum HZV-Hundeführerschein teilnehmen; sie müssen dann in der Startfolge an das Ende der Prüfung gesetzt werden.

Für die vorgeführten Hunde ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen. Mit der Anmeldung hat der Hundeführer schriftlich den Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für seinen Hund nachzuweisen und eine Haftungsausschlusserklärung für den Prüfer und gegenüber dem Hundezentrum Vilstal abzugeben.

Machen Sie den ersten Schritt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ihrem Hund! Wir freuen uns darauf, Sie und Ihren vierbeinigen Freund zu unserem Hundeführerschein willkommen zu heißen!​

Vor der Zulassung zur Prüfung im praktischen Teil zum HZV-Hundeführerschein sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist auch die Überprüfung der Tätowier-/Mikrochip-Nr. Zeigen sich die Hunde im Verlauf der Unbefangenheitsprobe oder auch während der gesamten Prüfung angriffsbereit oder aggressiv gegen Menschen und Hunde, sind sie von der weiteren Prüfung auszuschließen. Bei rücksichtslosem Verhalten des Hundeführers (z. B. in der Öffentlichkeit) kann die Prüfung zum HZV-Hundeführerschein ebenfalls abgebrochen werden. Gleiches gilt, wenn der Hundehalter gegenüber seinem Hund Gewalt anwendet oder tierschutzrelevante Erziehungshilfsmittel benutzt. Die Bewertung evtl. bis dahin gezeigter Übungsabschnitte entfällt.